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Lieferkettengesetz

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Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Schüller Möbelwerk KG hat mit der Berufung eines externen Rechtsanwaltes als Ombudsmann (Vertrauensanwalt) ein Beschwerdeverfahren eingerichtet und setzt damit ein deutliches Zeichen für Menschenrechtsschutz, Umweltschutz und eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur.

Anwendungsbereich

Das Beschwerdeverfahren steht jedermann, insbesondere allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten zur Verfügung, um auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten nach dem LkSG hinzuweisen, welche durch das unternehmerische Handeln der Schüller Möbelwerk KG oder eines Zulieferers entstanden sein können.

Bewusst unzutreffende Tatsachenbehauptungen gestützt Beschwerden oder Beschwerden, die zu dem Zweck abgegeben werden, eine andere Person oder die Schüller Möbelwerk KG zu diskreditieren, sind nicht als Beschwerde im Sinne dieser Verfahrensordnung einzustufen.

Verfahrensablauf

Der Eingang der Beschwerde wird vom Ombudsmann dokumentiert und gegenüber dem Beschwerdeführenden innerhalb von sieben Tage bestätigt. Im Rahmen dieser Eingangsbestätigung wird der Beschwerdeführende zudem über die nächsten Schritte, den zeitlichen Verlauf des Verfahrens sowie die ihm zustehenden Rechte in Bezug auf den Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund des Verfahrens informiert.

Der Ombudsmann prüft, ob die eingegangene Beschwerde unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt, und gibt die anonymisierte Beschwerde an den Menschenrechtsbeauftragten der Schüller Möbelwerk KG weiter. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine kurze Information mit Begründung gegenüber dem Beschwerdeführer.

Der Sachverhalt wird seitens des Ombudsmanns mit dem Beschwerdeführenden bedarfsorientiert erörtert. Im Austausch mit dem Menschenrechtsbeauftragten und der betroffenen Fachabteilung der Schüller Möbelwerk KG wird anschließend ein Vorschlag zur Prävention und/oder Abhilfe erarbeitet, sofern ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko festgestellt wird, welches durch das wirtschaftliche Handeln der Schüller Möbelwerk KG oder eines Zulieferers hervorgerufen wird.

Angemessene Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und nachverfolgt, um die Verletzung zu beenden oder die Auswirkungen zu minimieren. Das erzielte Ergebnis kann auf Wunsch des Beschwerdeführenden gemeinsam evaluiert werden. Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.

Aus den Beschwerdeverfahren gewonnene Erkenntnisse werden evaluiert und als Grundlage der Weiterentwicklung der Risikoanalyse und des Beschwerdeverfahrens herangezogen. Das Beschwerdeverfahren wird dokumentiert und dessen Erkenntnisse in den zu veröffentlichenden Jahresbericht aufgenommen.

Identitätsschutz und Schutz vor Repressalien

Die Vertraulichkeit der Identität von Beschwerdeführenden wird zu jedem Zeitpunkt gewahrt. Die Identität des Beschwerdeführenden ist höchstens dem Ombudsmann bekannt, sofern der Beschwerdeführenden seine Identität zuvor offenbart hat.  Der Ombudsmann ist vertraglich zur grundsätzlichen Verschwiegenheit gegenüber der Schüller Möbelwerk KG verpflichtet.

Im Übrigen akzeptiert die Schüller Möbelwerk KG keine Repressalien gegen einen Beschwerdeführer.

Kontaktaufnahme zum Ombudsmann

Eine Kontaktaufnahme zum Ombudsmann kann per Telefon, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Auf Wunsch ist auch ein persönliches Treffen möglich:

Rechtsanwalt Robert Buchmann
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München
Telefon +49 (0) 89 244 40 93-22
Fax +49 (0) 89 244 40 93-65
Mobil +49 (0) 152 54 64 85 68

buchmann@sgp-legal.de

Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Schüller Möbelwerk KG