Die Schüller Möbelwerk KG hat mit der Berufung eines externen Rechtsanwaltes als Ombudsmann (Vertrauensanwalt) ein Hinweisgebersystem eingerichtet und setzt damit ein deutliches Zeichen für Transparenz und eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur. Der Ombudsmann steht allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten als Ansprechpartner zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf den Verdacht
geben wollen.
Abgegebene Hinweise werden nach Prüfung durch den Ombudsmann an die Schüller Möbelwerk KG weitergegeben, wobei jedoch sichergestellt ist, dass die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern gewahrt wird. Ausnahmen gelten nur für Fälle, in denen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über einen Verstoß gemeldet werden. Wichtig ist daher, dass der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Meldung annimmt oder annehmen muss, dass seine Meldung wahr ist, und dass er die Meldung nicht in missbräuchlicher Absicht macht. Sofern der Hinweisgeber jedoch einfach nicht sicher ist, ob ein Verstoß vorliegt, wird die Vertraulichkeit der Identität natürlich gewahrt.
Eine Kontaktaufnahme zum Ombudsmann kann per Telefon, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Auf Wunsch ist auch ein persönliches Treffen möglich:
Rechtsanwalt Robert Buchmann
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München
Telefon +49 (0) 89 244 40 93-22
Fax +49 (0) 89 244 40 93-65
Mobil +49 (0) 152 54 64 85 68